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Das Team von CB-EVENTS™ freut sich auf Ihre ganz individuellen Wünsche und Ideen für Ihren großen Tag oder Ihr nächstes Event. 

Weitere Infos zu CB-EVENTS™

In den Sieben Morgen 1C
56077 Koblenz
0261 390 590 66

Unsere Öffnungszeiten:

Montag - Freitag
09:00 - 18:00 Uhr

Mietbedingungen

Die nachstehenden Mietbedingungen gelten für alle Mietartikel von CB-EVENTS™

§1

Die Angebote von CB-EVENTS™ sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Veranstalter sowie die Auftragsbestätigung durch CB-EVENTS™ bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Form.

Mindestbestellwert Selbstabholer: 400,00 € (zzgl. 100,00 € Pauschale für Kommissionierung & Retourenmanagement)
Mindestbestellwert Lieferungen & Abholungen: 1.000,00 € (zzgl. Fahrt- und Transportkosten je nach Entfernung)

Mindestbestellwerte ohne Fahrt- und Transport- sowie Personalkosten. Bei jedem Auftrag ist eine Kaution als Sicherheitsleistung zu hinterlegen. Die Kaution ist gestaffelt und ergibt sich nach dem Auftragswert.

§2

Die genannten Mietpreise sind exklusive Fahrt- und Transportkosten und ohne Auf- und Abbau zu verstehen. Bei einer gewünschten Lieferung werden die Transportkosten je nach Entfernung und Anzahl der benötigten Fahrzeuge berechnet und gesondert ausgewiesen. Die regulären Transportkosten setzen voraus, dass die Abladestelle direkt angefahren werden kann. Lieferungen erfolgen freitags zwischen 09:00 - 18:00 Uhr und samstags zwischen 09:00 - 14:00 Uhr. Abholungen erfolgen montags zwischen 09:00 - 18:00 Uhr. Der Kunde erhält ca. 10-14 Tage vor dem Veranstaltungsdatum ein Zeitfenster für die Lieferung und Abholung von ca. einer Stunde genannt, z.B. Lieferung zwischen 10:00 - 11:00 Uhr. Es besteht kein Recht auf Lieferung zu einer festen Uhrzeit. CB-EVENTS™ nimmt zeitliche Wünsche gerne entgegen und versucht diese in der Logistikplanung zu berücksichtigen. Bei einem gewünschten Auf- und/oder Abbau enthalten unsere Angebote eine gesonderte Position für diese Leistung.

§3

Bei gewünschter Anlieferung/Rückholung durch CB-EVENTS™ gilt: Die Anlieferung erfolgt frei Bordsteinkante, insofern keine zusätzlichen Service-Leistungen gebucht sind und muss mittels LKW 7,5t (Höhe: 3,5m / Breite: 2,80m / Länge: 9,00m) möglich sein. Der Mieter muss CB-EVENTS™ vor einer Beauftragung über die räumlichen Gegebenheiten vor Ort informieren. CB-EVENTS™ benötigt vorab folgende Informationen:

•Ist die Räumlichkeit ebenerdig oder sind Treppenstufen zu überwinden?

• Falls nicht ebenerdig - ist ein Lastenaufzug vorhanden? (Falls ja - bitte Maße angeben)

• Können Rollbretter / Tranportcases in die Räumlichkeit gerollt werden?

• Sind Begrenzungen hinsichtlich Höhe und Breite der Location und der Räumlichkeit zu beachten?

• Kann mit einem LKW (7,5t; Höhe: 3,5m / Breite: 2,80m / Länge: 9,00m) vorgefahren werden?


§4

Der Kunde hat vor Lieferung darauf hinzuweisen, wenn die Ware über größere Entfernungen (mehr als 25m) getragen bzw. wenn mehr als ein Mitarbeiter eingesetzt werden muss.

§5

CB-EVENTS™ behält sich vor, durch Behinderung bedingte zeitliche Verzögerungen oder Mehraufwand mit 17,50 € je 15 Minuten und je Person zusätzlich in Rechnung zu stellen.

§6

Die Mietgegenstände müssen pünkltlich zur Abholung und vollständig am Ort der Übergabe sowie zu ebener Erde transportfähig verpackt (so wie bei Lieferung von CB-EVENTS™) bereitstehen. Für die Vollständigkeit ist der Kunde verantwortlich. Kosten für möglicherweise notwendige spätere Abholfahrten gehen zu seinen Lasten. Eine Ausnahme bilden die Sitzkissen - diese sind vom Kunden lediglich von den Stühlen zu entfernen, werden vor Ort bei Abholung durch CB-EVENTS™ jedoch auf Beschädigung und/oder Verschmutzung kontrolliert und selbst verpackt.

§7

Auf- und Abbauten sowie Liefer- oder Abholungen in Ausnahmefällen an Sonn- und Feiertagen werden mit einer zusätzlichen Aufwandspauschale von mindestens 150,00 € pro Person berechnet.

§8

Gewünschte bzw. notwendige Zusatz- oder Sonderleistungen, beispielsweise das Aufbauen und Dekorieren einer Traukulisse, werden je nach Aufwand mit 17,50€ je 15 Minuten und pro Person extra berechnet, sofern nicht im Vorfeld eine Pauschale dafür vereinbart wurde.

§9

Verzichtet der Kunde auf eine Liefer- oder Abholung durch CB-EVENTS™, trägt der Kunde selbst Sorge über die Feststellung von Menge und Unversehrtheit der Mietgegenstände. Mit Übernahme der Mietgegenstände und unter- zeichnen des Lieferscheins, bestätigt der Kunde die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Spätere Mängelanzeigen sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt. Der Mieter hat für den ordnungsgemäßen Transport der Mietgegenstände zu sorgen und ist selbst dafür zuständig, ein entsprechend großes Transportfahrzeug zu stellen und die Maße der Mietgegenstände zu beachten.

§10

Die Befestigung von Dekoration (z.B. Blumengirlanden oder Fotos) darf ausschließlich durch leicht entfernbare Materialien erfolgen. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, starken Klebstoffen und schwer zu entfernenden Stoffen, ist generell zu unterlassen.

§11

Alle Stühle in unserem Sortiment sind bis zu 120kg belastbar.

§12

Der Kunde hat die Ware bei Lieferung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu prüfen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

§13

Bei Übergabe des gemieteten Equipments ist es erforderlich, dass der Veranstalter oder eine von Ihm bevollmächtigte Person anwesend ist, um den Lieferschein zu unterzeichnen. Ist weder der Veranstalter noch eine von Ihm bevollmächtigte Person bei Lieferung oder nach Abschluss der Aufbauten anwesend, gilt das gesamte Equipment als vollständig geliefert, einwandfrei und funktionsfähig.

§14

Der Kunde hat auf beschädigte Ware/Bruchware und Fehlmengen hinzuweisen, sofern bekannt. Der Veranstalter haftet für Beschädigungen, Verluste und ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Kleinteile oder Zubehör, haftet der Veranstalter ebenfalls mit dem vollen Neuwert zur Wiederbeschaffung.

§15

Der Mieter hat bei Artikeln, die ohne Personal angemietet werden, für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien zu sorgen.

§16

Die Mietartikel und das gesamte Zubehör sind pfleglich zu behandeln. Alle Mietartikel sind vor der Abholung von Verschmutzungen zu befreien. Wachsflecken jeglicher Art gelten als Beschädigung und berechtigen CB-EVENTS™ zusätzliche Kosten für die Reinigung in Rechnung zu stellen. Ist die Beschädigung durch Wachs nicht zu entfernen, haftet der Mieter bis zur Höhe des Neuwertes der jeweiligen Mietartikel.

§17

CB-EVENTS™ weist daraufhin, dass die Mietgegenstände mehrfach eingesetzt werden und nicht immer neuwertig sind. Normale Gebrauchsspuren stellen keinen Reklamationsgrund dar. Im Fall von reparaturfähigen Beschädigungen hat der Kunde die Reparaturkosten, bis zu Höhe des Neuwerts durch Neuanschaffung, an den Vermieter zu erstatten.

§18

Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die Mietgegenstände in Empfang nimmt und der Mieter oder eine von Ihm bevollmächtigte Person den Lieferschein unterzeichnet.

§19

Die bei Vertragsabschluss gebuchte Anzahl der jeweiligen Artikel kann nicht mehr reduziert werden, da die von Ihnen gewünschte Anzahl verbindlich für Sie reserviert wird und eventuelle weitere Anfrage von uns abgelehnt werden, insofern die verfügbare Menge nicht ausreicht. Die Menge je Artikel kann je nach Verfügbarkeit jederzeit aufgestockt werden.

§20

Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Abholung oder dem Aufbau und endet mit dem Tag der Rückgabe oder dem Abbau der gemieteten Geräte. Der Mietzeitraum bezieht sich standardmäßig auf vier Tage. Unsere Abholzeiten sind freitags von 09:00 - 12:00 Uhr und die Rückgabe erfolgt montags zwischen 14:00 - 17:00 Uhr oder nach Vereinbarung.

Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten. Jeden weiteren Tag über unseren Standardmietzeitraum von vier Tagen berechnen wir mit 30%. Sollte der vereinbarte Mietzeitraum nicht eingehalten werden können, so ist CB-EVENTS™ hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Stand Dezember 2022