Umbuchung Ihres Auftrags betreffend Covid-19 / Corona
Besondere Umstände erfordern besondere Maßnahmen.
Lasst uns zusammenhalten. #GemeinsamGegenCorona.
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Umbuchung Ihres Auftrags betreffend Covid-19 / Corona
Sie können Ihre Hochzeit oder Ihr Event aus aktuellem Anlass von Covid-19 / Corona nicht stattfinden lassen? Wir bieten Ihnen die Möglichkeit einer schnellen und unkomplizierten Umbuchung auf ein neues Datum bis spätestens zum 30.12. des Folgejahres. Wir empfehlen Ihnen vor einer Umbuchung mit Ihren Dienstleistern in Kontakt zu treten und das Datum auf die aktuellen Verfügbarkeiten überprüfen zu lassen. Nur so, können Ihnen die Dienstleister einen weiteren reibungslosen Ablauf garantieren. Sie haben bereits zu uns Kontakt aufgenommen und Ihnen wurde die aktuelle Verfügbarkeit mitgeteilt? Sollten Sie sich für eine Umbuchung entschieden haben, füllen Sie bitte das unten stehende Kontaktformular vollständig aus und senden es ab.
Sie erhalten im Anschluss von uns aktualisierte Auftrags- und Vertragsunterlagen zugesendet. Bei einer Umbuchung erstellen wir eine Abschlagsrechnung in Höhe von 50% des Gesamtbetrags als Anzahlung. Sobald die Vertragsunterlagen bei uns unterschrieben eingehen, erhalten Sie eine Bestätigung über die erfolgreiche Umbuchung.
Wann ist eine Stornierung oder Umbuchung für mich kostenfrei und wann nicht?
1.) CB-EVENTS™ bietet dem Veranstalter hinsichtlich der aktuellen Pandemie ‘Covid-19 / Corona‘ die Möglichkeit einer kostenfreien Stornierung oder Umbuchung bis spätestens zum Ende (30.12.) des Folgejahres, insofern die jeweils aktuellen Regularien zum Zeitpunkt des Veranstaltungsdatums eine Veranstaltung untersagen. Grundlage hierzu ist die vom Veranstalter bei Anfrage angegebene Gästeanzahl.
2.) Eine Stornierung und Umbuchung der Veranstaltung muss bis spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungsdatum bei CB-EVENTS™ eingegangen sein. Die Beantragung einer Umbuchung erfolgt ausschließlich unter www.cb-events.de/umbuchung. Eine Stornierung erfolgt schriftlich per E-Mail (info@cb-events.de) oder postalisch an unsere Adresse.
3.) Erfolgt eine Stornierung der Veranstaltung aus persönlichen Gründen oder Gründen die nicht mit den am Veranstaltungstag entsprechenden Regularien gleichzusetzen sind, gelten unsere Stornierungsbedingungen der jeweils einzeln geschlossenen Verträge mit dem Veranstalter.
4.) Erfolgt eine Umbuchung aus Gründen von coronabedingten Auflagen (z.B. Abstandsregelung oder Maskenpflicht), obwohl die Veranstaltung aufgrund der bei Anfrage angegebenen Gästeanzahl stattfinden dürfte, berechnen wir für die Umbuchung 25% Ausgleichsgebühr von dem vereinbarten Gesamtbetrag. Der Gesamtbetrag wird durch die Summen aller mit CB-EVENTS™ geschlossenen Verträge gebildet.
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