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Das Team von CB-EVENTS™ freut sich auf Ihre ganz individuellen Wünsche und Ideen für Ihren großen Tag oder Ihr nächstes Event. 

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In den Sieben Morgen 1C
56077 Koblenz
0261 390 590 66

Unsere Öffnungszeiten:

Montag - Freitag
09:00 - 18:00 Uhr

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Covid-19 | Corona Umbuchung

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Umbuchung Eurer Veranstaltung

Corona ist nicht fair. Weder zu Euch, noch zu uns!

Allgemeine Informationen hinsichtlich einer Umbuchung oder Stornierung
Auf dieser Seite möchten wir Euch über Möglichkeiten einer Umbuchung und Stornierung informieren. Wann ist eine Umbuchung für Euch kostenfrei und wann können wir eine Umbuchung leider nicht kostenfrei durchführen. Wichtig ist hierzu immer als Grundlage eine Regularie zu haben, die besagt wann und wie gefeiert bzw. Veranstaltungen durchgeführt werden dürfen. Wir haben absolut Verständnis für Eure Situation, dass vieles Ungewiss ist und Ihr gerne weiter planen würdet. Denkt bitte auch an uns, wir planen nicht nur eine Hochzeit, sondern hunderte und auch wir wissen bei hunderten Hochzeiten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht wie es weiter geht. 

Uns ist wichtig, dass Ihr versteht, dass wir nicht einfach Gebühren erheben, um damit zusätzliches Geld verdienen zu wollen. Unsere Branche ist eine der härtesten betroffenen Branchen und versprochene Hilfen sind ein tropfen auf den heißen Stein. Selbst bei einer 100%igen Kurzarbeit unserer Mitarbeiter fallen uns teils mehrere hundert Euro Personalkosten je Mitarbeiter monatlich aufgrund von Feiertagen oder Urlaubstagen an, die vom Arbeitgeber auch in dieser Zeit voll und ohne Abzüge bezahlt werden müssen. Zudem können wir Wartungs- und Pflegearbeiten von Equipment, Betriebsausstattung und Gelände nicht ruhen lassen. Diese und andere Kosten fallen uns weiterhin in voller Höhe an, sodass wir unseren Umsatzverlost kompensieren müssen und nicht mehr in die Zukunft verschieben können. Wir haben Umsätze nun ein Jahr verschoben und für weiterhin anfallende Kosten auf unsere Reserven zurückgegriffen. Das ist für uns nicht mehr möglich. Corona ist nicht fair, weder zu Euch noch zu uns und daher haben wir Euch im folgenden faire Lösungen aufgezeigt, die uns eine Umbuchung Eures Auftrags ermöglichen.

Solltet Ihr ein ganz speziellen Fall haben und keine unserer Lösungen für Euch zutreffend sein, kontaktiert uns bitte per E-Mail oder telefonisch, sodass wir auch mit Euch eine passende Lösung finden können. 

Aktuell gibt es keine Perspektive, das fällt uns, als auch Euch enorm schwer eine Hochzeit oder ein Event planbar zu machen. Haltet mit uns gemeinsam durch! Regularien werden kommen und wir werden wieder mit Euch feiern dürfen! Das wissen wir und darauf freuen wir uns schon sehr. 

Euer CB-EVENTS™ Team

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Möglichkeiten einer Umbuchung oder Stornierung

Geltend für alle Auftragserteilungen ab April 2020

Allgemeine Bedingungen für eine Umbuchung / Stornierung
CB-EVENTS™ berechnet bei Auftragserteilung 50% für die Terminreservierung der jeweiligen Veranstaltung. Kann eine Veranstaltung aufgrund von ‘Covid-19 / Corona‘ bedingten Auflagen oder durch behördliche / gesetzliche Anordnungen nicht stattfinden, ist der Veranstalter dazu verpflichtet eine Umbuchung auf ein neues Datum, nach Klärung der Verfügbarkeit mit CB-EVENTS™, vorzunehmen. Das neue Datum für die Veranstaltung muss in so weit in der Zukunft liegen, dass es planbar und realistisch umsetzbar ist. Bei einer Stornierung aufgrund behörderlicher oder gesetzlicher Auflagen, behalten wir uns vor die Gebühr für die Terminreservierung einzubehalten. Eine Rückzahlung der Reservierungsgebühr wird ausschließlich im Fall der Unmöglichkeit oder Störung der Geschäftsgrundlage aus kulanz erstattet.

Die Auflagen hinsichtlich Abstandsregelung, Maskenpflicht oder Testpflicht mittels Schnelltest vor Ort oder ärztlicher Bescheinigung, sind keine Auflagen, die CB-EVENTS™ für eine kostenfreie Stornierung vertritt. Eine Umbuchung hingegen kann auf bestimmte Tage kostenlos erfolgen.

Neue Termine müssen zwingend vorher mit CB-EVENTS™ abgestimmt werden. Die Verfügbarkeit unserer Leistungen ist maßgeblich für eine Umbuchung. Erfolgt im Vorhinein keine Terminabstimmung mit CB-EVENTS™ und unsere Leistung oder Mietartikel sind an dem neuen Datum nicht verfügbar, hat der Veranstalter die Möglichkeit andere verfügbare Leistungen oder Mietartikel anzumieten. Der vereinbarte Gesamtbetrag darf hierbei nicht unterschritten werden. Der Veranstalter hat nicht das Recht auf Minderung des vereinbarten Gesamtbetrags.

 

Umbuchung ohne geltende Regularie für Euren Veranstaltungstermin
Wenn der Veranstalter seine geplante Veranstaltung verschieben möchte, ohne das eine Regularie besteht, die eine Veranstaltung zum jeweiligen Tag untersagt oder eine Veranstaltung unter Auflagen (z.B. Abstandsregelung, Maskenpflicht oder Begrenzung der Personenanzahl mit bis zu 50 Gästen) hätte stattfinden dürfen, bietet CB-EVENTS™ die Möglichkeit einer kostenfreien Umbuchung auf einen beliebigen Freitag oder Samstag in den Monaten Oktober - Dezember des jeweiligen Jahres oder Januar - März des Folgejahres. Eine Umbuchung auf Wochentage Montag - Donnerstag (ausgenommen Vorfeiertage und Feiertage) bis spätestens zum 30.12. des Folgejahres, ist ebenfalls kostenfrei. Bei einer Umbuchung auf Freitage oder Samstage in der Hauptsaison (01. April - 30. September) berechnen wir 50% Umbuchungsgebühr, auf Vorfeiertage 30% Umbuchungsgebühr. Umbuchungen auf Sonn- und Feiertage sind kostenfrei, wir berechnen lediglich eine Sonn- und Feiertagspauschale von 75,00 € für Anlieferung / Abholung oder Auf- und Abbau.

Die Umbuchungsgebühr errechnet sich von dem Gesamtbetrag aller mit CB-EVENTS™ geschlossenen Verträge. Somit ergibt sich folgende Rechnung für die Gebühr (Gesamtbetrag (z.B. 1.000 €) aller Verträge mal 50% oder mal 30% = Gebühr (=500,00 € bei 50% oder 300,00 € bei 30% für die Umbuchung). Bei einer Umbuchung ist in diesem Fall der volle vereinbarte Gesamtbetrag oder der Restbetrag, insofern bereits eine Abschlagszahlung erfolgt ist sowie die Umbuchungsgebühr innerhalb von 14 Tagen zu leisten.


Umbuchung aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Auflagen für Euren Veranstaltungstermin
Erfolgt eine Umbuchung aus Gründen von coronabedingten Auflagen (z.B. Abstandsregelung, Maskenpflicht, Testpflicht mittels Schnelltest vor Ort oder ärztlicher Bescheinigung oder einer Begrenzung der Personen-/Gästeanzahl auf maximal bis zu 50 Personen), bietet CB-EVENTS™ nach Rücksprache unserer Verfügbarkeit, die Möglichkeit einer Umbuchung auf Wochentage Montag bis Donnerstag (ausgenommen Vorfeiertage und Feiertage), bis spätestens zum 30.12. des Folgejahres kostenfrei an. Bei einer Umbuchung auf Freitage oder Samstage in der Hauptsaison (01. April - 30. September) berechnen wir 30% Umbuchungsgebühr, auf Vorfeiertage 20% Umbuchungsgebühr. Umbuchungen auf Sonn- und Feiertage sind kostenfrei, wir berechnen lediglich eine Sonn- und Feiertagspauschale von 75,00 € für Anlieferung / Abholung oder Auf- und Abbau. Die Umbuchungsgebühr errechnet sich von dem Gesamtbetrag aller mit CB-EVENTS™ geschlossenen Verträge. Somit ergibt sich folgende Rechnung für die Gebühr (Gesamtbetrag (z.B. 1.000 €) aller Verträge mal 30% oder mal 20% = Gebühr (=300,00 € bei 30% oder 200,00 € bei 20% für die Umbuchung). Bei einer Umbuchung ist in diesem Fall der volle vereinbarte Gesamtbetrag oder der Restbetrag, insofern bereits eine Abschlagszahlung erfolgt ist sowie die Umbuchungsgebühr innerhalb von 14 Tagen zu leisten.

Eine Stornierung ohne geltende Regularie ist eine Stornierung aus persönlichen Gründen und wird gemäß unserem normalen Mietvertrag mit einer Stornierungsgebühr von 100% (der volle vereinbarte Gesamtbetrag (abzüglich Fahrt- und Transportkosten sowie Kosten für Auf- und Abbau) berechnet.

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Corona ist nicht fair. Weder zu Euch, noch zu uns!