Verlängerung der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung bis zum 15. September 2020
Somit gelten weiterhin die Hygienekonzepte vom 24. Juni 2020 mit der Begrenzung bis 75 Personen ohne Abstands- und Maskenpflicht sowie darüber hinaus bis zu maximal 150 Personen mit Abstands- und Maskenpflicht sowie der Pflicht zur Kontakterfassung.
Weitere Maßnahmen entnehmen Sie der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung sowie dem Hygienekonzept vom 04. Juni 2020.
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