5. Corona-Bekämpfungsverordnung
Unter dem Strich gibt es für die Eventbranche keine aussagekräftigen Neuerungen. Großveranstaltungen sind weiterhin bis zum 31. August 2020 untersagt, wobei die Definition einer Großveranstaltung immer noch nicht getroffen wurde. Da die Kontaktbeschränkung bis zum 05. Juni 2020 verlängert wurde und in der 5. Corona-Bekämpfungsverordnung unter §3 die Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art untersagt ist, ist davon auszugehen, dass auch mindestens bis zum 05. Juni 2020 keine Hochzeitsfeiern, Firmenevents und ähnliche Veranstaltungen stattfinden dürfen. Standesamtliche Trauungen sind erlaubt. Ebenso kirchliche Trauungen unter Beachtung der für Gottesdienste geltenden Regelungen sind ebenfalls zulässig.
Rheinland-Pfalz wird in der kommenden Woche einen Stufenplan unter anderem für „Kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter vorlegen. Wir sind gespannt und hoffen gleichzeitig sehr, dass wir Euren großen Tag bald mit Euch gemeinsam feiern dürfen.
Abschließendes Zitat von Ministerpräsidentin Malu Dreyer:
„Jetzt geht es darum, das Virus weiter unter Kontrolle zu halten. Meine Landesregierung ist bei allem, was sie beschließt, geleitet von dem Ziel, eine Ausgewogenheit zwischen Gesundheitsschutz und den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Krise herzustellen und den berechtigten Interessen und Nöten aller Bevölkerungsgruppen gerecht zu werden“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
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